Vorsorge

Was ist ein Vorsorgevertrag?

Ein Vorsorgevertrag ist ein wichtiger Schritt, um alle wesentlichen Aspekte Ihrer Bestattung und Abschiedsfeier bereits zu Lebzeiten festzulegen. Mit diesem Vertrag haben Sie die Möglichkeit, individuelle Entscheidungen zu treffen, die die Art der Bestattung, die Gestaltung der Trauerfeier, den Blumenschmuck sowie die Veröffentlichung von Zeitungsanzeigen umfassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen in dieser schwierigen Zeit entlastet werden.

Sicherheit Ihrer Investition im Vorsorgevertrag

Die im Rahmen Ihres Vorsorgevertrages ermittelten Kosten werden an die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e.G. gezahlt. Diese Institutionen verwalten Ihr Geld treuhänderisch und sorgen für eine sichere Anlage.

Im Falle einer Inanspruchnahme, etwa im Todesfall, rechnen wir unsere erbrachten Dienstleistungen transparent und nachvollziehbar mit der Genossenschaft ab. Unverbrauchte Gelder oder Reserven aus Ihrem Vertrag werden an die benannten Erben ausgezahlt. Auf Wunsch können auch Organisationen oder Vereine als Begünstigte benannt werden.

Vorteile eines Vorsorgevertrages

Ein Vorsorgevertrag bietet Ihnen und Ihren Angehörigen zahlreiche Vorteile:

  • Schonvermögen: Die treuhänderische Anlage des Geldes schützt Ihr Vermögen und ist besonders wichtig für Ihre finanzielle Planung.
  • Ausfallsicherheit: Ihre Mittel sind sicher und garantieren eine vertragsgemäße Leistung.
  • Garantierte Vertragserfüllung: Die Einhaltung Ihrer Wünsche wird kontrolliert und garantiert.
  • Entscheidungsfreiheit für Hinterbliebene: Ihre Angehörigen stehen nicht unter Zeit- oder Entscheidungsdruck und müssen keine finanziellen Forderungen im Rahmen des Vertrags befürchten.

Zusätzlich erhalten Sie von uns einen umfassenden Ratgeber für den Trauerfall, der Informationen und Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen bereitstellt.

Kontaktdaten

Folgende Dokomente werden benötigt:

- Personalausweis für den Vorsorgenden und dem Vorsorgegeber,
- Stammbuch mit Eheurkunde etc.
- Rentennummern
- Krankenkassenkarte