Rat im Todesfall
Bei Eintritt des Sterbefalls:
- Einen Arzt rufen, der den Todesschein ausstellt
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen
- Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln (z. B. Willenserklärungen oder Bestattungsvorsorge oder ähnliche Hinweise)
Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung müssen Sie zunächst nichts weiter tun als zwei Anrufe tätigen:
- Rufen Sie erst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Wenden Sie sich dann an uns, damit wir Sie bei allen weiteren Schritten begleiten. Wir sind Tag und Nacht telefonisch für Sie erreichbar.
Diese Dokumente werden benötigt:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Familienstammbuch
- Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Todesbescheinigung vom Arzt ausgestellt
- Ggf. Versicherungspolicen, falls dies über den Bestatter geregelt werden soll
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Innerhalb von 24-36 Stunden
- Bestatter verständigen (ggf. Bestattungsvorsorge beachten)
- Leistungen vereinbaren bzw. absprechen (Auswahl des Sarges, Druchführung der Bestattung, Erledigung der Formalitäten etc.)
- ggf. Lebens- und Unfallversicherungen sowie die Krankenkasse informieren
- Den Erbschein bei Gericht beantragen
Das übernimmt der Bestatter gerne für Sie
Innerhalb der ersten 2 Tage
- Friedhof und Bestattungsart wählen
- Grabnutzungsrechte erwerben
- Bei Feuerbestattung die Genehmigung des Krematoriums einholen
- Den Termin für die Bestattung oder eine Trauerfeier mit der Friedhofsverwaltung festlegen und ggf. mit Pfarrer/Trauerredner abstimmen
Diese Aufgaben übernimmt der Bestatter nach Absprache für Sie
Innerhalb von 3 Tagen
- Traueranzeigen und -karten (wenn gewünscht) erstellen und versenden
- Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier besprechen und festlegen
- Dekorationen und/oder Blumenschmuck beauftragen
- ggf. Gaststätte für eine Kaffeetafel oder ein Essen reservieren
Auch hier unterstützt und berät Sie Ihr Bestatter
Nach der Beisetzung/Trauerfeier
- Danksagungen per Inserat oder Anschreiben
- Laufenden Zahlungsverkehr des/der Verstorbenen stoppen
- Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abos
- Wohnsituation klären (Mietverträge, Wohnungsauflösung, Strom, Wasser etc.)
- Finanzansprüche prüfen und ggf. geltend machen (Versicherungen, Firma etc.)
- Innerhalb 20 Tagen muss ein evtl. geltender Anspruch auf die drei-Monatsrente angemeldet sein,- die Witwen/Witwerrente beantragt werden.
Ebenso hier wird der Bestatter gerne für Sie tätig.
Wochen nach der Beisetzung
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Abrechnungen, Urkunden, Fotos etc.)
- Abräumen des Grabes (verblühter Blumenschmuck der Trauerfeier)
- ggf. Grabanlage und Grabpflege klären
- ggf. Steinmetz beauftragen
Wir informieren und beraten auch hierbei gerne.