Rat im Todesfall
Was tun ?
Bei Eintritt des Sterbefalls:
- Einen Arzt rufen, der den Todesschein ausstellt
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen
- Verträge und Verfügungen suchen und danach handeln (z. B. Willenserklärungen oder Bestattungsvorsorge oder ähnliche Hinweise)
Bei einem Todesfall in der eigenen Wohnung müssen Sie zunächst nichts weiter tun als zwei Anrufe tätigen:
- Rufen Sie erst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Wenden Sie sich dann an uns, damit wir Sie bei allen weiteren Schritten begleiten. Wir sind Tag und Nacht telefonisch für Sie erreichbar.
Diese Dokumente werden benötigt:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Bei Verheirateten: Familienstammbuch mit Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Eheurkunde, Sterbeurkunde und Rentennummer des verstorbenen Ehepartners
- alle Rentennummern des Verstorbenen (incl. Betriebsrenten)
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Todesbescheinigung vom Arzt ausgestellt
- Ggf. Versicherungspolicen, falls dies über den Bestatter geregelt werden soll
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Innerhalb von 24-36 Stunden
- Bestatter verständigen (ggf. Bestattungsvorsorge beachten)
- Leistungen vereinbaren bzw. absprechen (Auswahl des Sarges, Druchführung der Bestattung, Erledigung der Formalitäten etc.)
- ggf. Lebens- und Unfallversicherungen sowie die Krankenkasse informieren
- Den Erbschein bei Gericht beantragen
Innerhalb der ersten 2 Tage
- Friedhof und Bestattungsart wählen
- Grabnutzungsrechte erwerben
Das machen wir als Bestatter für Sie:
- Bei Feuerbestattung die Genehmigung des Krematoriums einholen
- Den Termin für die Bestattung oder eine Trauerfeier mit der Friedhofsverwaltung festlegen und ggf. mit Pfarrer/Trauerredner abstimmen
Auch nach Absprache:
- Inhalte und Gestaltung der Trauerfeier besprechen und festlegen
- Traueranzeigen und -karten und auch Trauer-Danksagungen (wenn gewünscht) erstellen und versenden
- Dekorationen und/oder Blumenschmuck beauftragen
- ggf. Gaststätte für eine Kaffeetafel oder ein Essen reservieren
Nach der Beisetzung/Trauerfeier
- Innerhalb 20 Tagen muss ein evtl. geltender Anspruch auf die drei-Monatsrente angemeldet sein,- die Witwen/Witwerrente beantragt werden
- Danksagungen per Inserat oder Anschreiben
- Laufenden Zahlungsverkehr des/der Verstorbenen stoppen
- Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften und Abos
Ihre Zuständigkeit:
- Wohnsituation klären (Mietverträge, Wohnungsauflösung, Strom, Wasser etc.)
- Finanzansprüche prüfen und ggf. geltend machen (Versicherungen, Firma etc.)
Wochen nach der Beisetzung
- Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Abrechnungen, Urkunden, Fotos etc.)
- Abräumen des Grabes (verblühter Blumenschmuck der Trauerfeier)
- ggf. Grabanlage und Grabpflege klären
- ggf. Steinmetz beauftragen
Wir informieren und beraten auch hierbei gerne.