Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01/2018
Bestattungen-Maessen und März, Inh. Christian von Stramberg,

Waldstr. 32-34, D 55411 Bingen am Rhein

Altegasse 55, D 55218 Ingelheim am Rhein

(nachfolgend: Bestattungen-Maessen)

Gegenstand:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Bestattungen-Maessen und dem Auftraggeber, sofern nicht andere
Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und
zwar auch dann, wenn Bestattungen-Maessen hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall
schriftlich erfolgen.

Auftragsannahme:
Ein Auftrag kommt nach dem Einreichen der vollständigen Vertragsunterlagen und der Annahme durch (einen Mitarbeiter) von Bestattungen- Maessen
zustande. Ein im Auftrag enthaltener Auftrag zur Kremierung wird aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetze der Länder, erst nach weiteren
48 Stunden angenommen. Die Überführung des Verstorbenen in die notwendige Kühlung, sowie die weiteren Abläufe sind davon nicht betroffen.

Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz von Bestattungen-Maessen in Bingen am Rhein. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der
Sitz von Bestattungen-Maessen in Bingen am Rhein. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Bestattungen-Maessen als vereinbart.

Bezahlung:
1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 21 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen, der Auftraggeber erhält dafür eine
Rechnung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers. Ein Abzug auf die vereinbarte
Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.
2. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem Auftrag wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.
3. Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Bestattungen-Maessen können 5,00 € berechnet werden.
4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist
Bestattungen-Maessen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Bestattungen-Maes- sen
nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf Bestattungen-Maessen eine
Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Die Regelungen in Punkt 4 und 5 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermö-
gensnachteil entstanden ist.
7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Bestattungen-Maessen nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden
und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von
Bestattungen-Maessen zur Folge.
8. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb
einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Bestattungen-Maessen ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
9. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den
fehlenden Betrag auf Anforderung von Bestattungen-Maessen unverzüglich nachzuzahlen.

Factoring/Inkasso:
1. Bestattungen-Maessen steht es frei, Forderungen auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring- bzw. Inkasso-Unternehmen abzutreten. Der
Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu.
2. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an
Factoring-/Inkasso-Unternehmen abgetreten.
3. Durch Bestattungen-Maessen verauslagte Forderungen (z. B. Totenschein, Arztrechnungen, externe Kühlung usw.) kann eine Gebühr in Höhe von
4% der verauslagten Gesamtsumme an den Auftraggeber weiter berechnet werden.

Haftung:
1. Bestattungen-Maessen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Bestattungen-Maessen beruhen.
Soweit Bestattungen-Maessen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt
wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung
anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Bestattungen-Maessen ein Jahr.
3. Bestattungen-Maessen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In
jedem Fall darf Bestattungen-Maessen einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.
4. Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Bestattungen-Maessen handelt
ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Kündigung:
Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Bestattungen-Maessen erfolgen, sofern das Gesetz keinen
sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

Sonstiges:
1. Bestattungen-Maessen ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen
Auftrag abzulehnen, auch nachträglich wenn Bestattungen-Maessen den Auftrag bereits angenommen hatte.
2. Bestattungen-Maessen ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung des Auftrages zu
beauftragen.
3. In allen Rechtsangelegenheiten mit Bestattungen-Maessen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Vertragsregelungen im Übrigen bestehen.
5. Online-Streitbeilegung: Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir
sind weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG
teilzunehmen
6. Unsere Datenschutzerklärung ehalten Sie mit jedem 1. Angebot-/Auftrag-/Kontaktschreiben zur Kenntnis bzw. können diese einsehen unter:
www.bestattungen-maessen.de/Datenschutzerklärung. Kontakte oder Aufträge können nur bei Akzeptanz dieser Richtlinie bearbeitet werden!